Leistungen
BFSG-Beratung: Was das Gesetz für Ihr Produkt bedeutet
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Ich helfe Ihnen zu klären, ob Ihr Angebot betroffen ist, was konkret zu tun ist, und begleite Ihr Team dauerhaft als Sparringspartnerin.
Die Beratung ist sinnvoll, wenn Sie …
- einen Onlineshop, ein Buchungsportal, Bankdienstleistungen oder andere Angebote für Verbraucher betreiben.
- nicht sicher sind, ob und in welchem Umfang das BFSG für Sie gilt.
- Barrierefreiheit nicht als einmaliges Projekt, sondern dauerhaft verankern wollen.
- Ihre Teams befähigen wollen, Barrieren gar nicht erst entstehen zu lassen.
Das bekommen Sie
- Einordnung, welche Ihrer digitalen Angebote vom BFSG betroffen sein können.
- Priorisierte Roadmap: was zuerst, was später, was im Rahmen eines Relaunchs.
- Unterstützung bei den Informationen zur Barrierefreiheit, die Sie nach dem BFSG bereitstellen müssen.
- Accessibility-Guidelines für Design und Entwicklung, Checklisten für die Definition of Done.
- Review von Design-Systemen, Komponenten und zentralen Nutzerabläufen.
- Laufende Begleitung als Sparringspartnerin für Ihr Team, flexibel nach Bedarf.
Abrechnung nach Aufwand oder als monatliches Kontingent. Sie erhalten vorab ein Angebot.
So läuft es ab
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Bestandsaufnahme
Wir sehen uns Ihre Angebote, Ihr Team und Ihre Prozesse an.
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Roadmap
Sie erhalten einen klaren Plan mit Prioritäten, Aufwänden und Verantwortlichkeiten.
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Begleitung
Ich unterstütze bei der Umsetzung, in Reviews und bei Fragen aus dem Team.
Häufige Fragen
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das Gesetz betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, darunter Onlineshops und andere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen, E-Books sowie Websites und Apps im Personenverkehr. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme).
Gilt das BFSG auch für B2B-Software?
Angebote, die sich ausschließlich an Unternehmen richten, fallen in der Regel nicht unter das BFSG. Barrierefreiheit wird aber zunehmend in Ausschreibungen und von Großkunden gefordert, und viele Ihrer Nutzerinnen und Nutzer profitieren davon.
Was passiert, wenn wir die Anforderungen nicht erfüllen?
Die Marktüberwachungsbehörden können Maßnahmen anordnen und Bußgelder verhängen. Außerdem können Verbraucherverbände Ansprüche geltend machen. Wichtiger als das Risiko ist meist der Nutzen: Ein barrierefreies Angebot erreicht mehr Menschen und ist für alle einfacher zu bedienen.
Was ist der Unterschied zwischen BFSG und EAA?
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie. Jeder Mitgliedstaat setzt sie in eigenes Recht um, in Deutschland mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Österreich mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Die Anforderungen an Websites und Apps sind im Kern gleich.
Was gilt für öffentliche Stellen?
Für Behörden und andere öffentliche Stellen gelten nicht das BFSG, sondern das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) mit der BITV 2.0 auf Bundesebene und die entsprechenden Landesgesetze. Auch dort ist die EN 301 549 der Maßstab. Zusätzlich sind eine Erklärung zur Barrierefreiheit und ein Feedback-Mechanismus Pflicht.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Ich berate zu den fachlichen und technischen Anforderungen der Barrierefreiheit. Für rechtliche Einzelfragen empfehle ich eine spezialisierte Kanzlei.
Weitere Leistungen
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Quick-Check
Schneller Überblick über die größten Barrieren Ihrer wichtigsten Seiten. Festpreis, Ergebnis in wenigen Tagen.
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Accessibility-Audit
Systematische Prüfung nach WCAG und EN 301 549. Jeder Befund mit Priorität und konkretem Lösungsvorschlag.
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Schulungen & Workshops
Hands-on-Trainings für Entwicklung, Design, Produkt und Redaktion, zugeschnitten auf Ihren Tech-Stack.
Wo steht Ihr Produkt? Finden wir es gemeinsam heraus.
Im kostenlosen Erstgespräch (30 Minuten, per Video) klären wir Ihre Situation und die sinnvollsten nächsten Schritte.