Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 sind seit Oktober 2023 offizielle Empfehlung des W3C. Sie bauen auf der WCAG 2.1 auf und ergänzen neue Erfolgskriterien, vor allem für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Menschen mit Sehbehinderung und Nutzerinnen und Nutzer von Touchscreens und Tastatur.
Was bedeutet WCAG 2.2 für Sie?
Die WCAG 2.2 ist abwärtskompatibel: Wer sie erfüllt, erfüllt automatisch auch die WCAG 2.1. Die europäische Norm EN 301 549, auf die sich etwa das BFSG und die BITV 2.0 beziehen, verweist derzeit noch auf die WCAG 2.1. Die neuen Kriterien sind aber der aktuelle Stand der Technik. Wer heute ein Produkt neu entwickelt oder überarbeitet, sollte sie deshalb gleich berücksichtigen.
Die neuen Kriterien auf Stufe A und AA
Diese sechs Kriterien sind für die meisten Projekte relevant, weil die Konformitätsstufe AA der übliche Maßstab ist.
2.4.11 Fokus nicht verdeckt (Minimum), AA
Wenn ein Element den Tastaturfokus erhält, darf es nicht vollständig von anderen Inhalten verdeckt sein. Typisches Problem: ein Sticky Header, ein Cookie-Banner oder ein Chat-Widget, das das fokussierte Element überdeckt.
Tipp: Mit scroll-padding-top in CSS sorgen Sie dafür, dass fokussierte Elemente nicht unter einem fixierten Header verschwinden.
2.5.7 Ziehbewegungen, AA
Alles, was per Drag-and-drop funktioniert, muss auch ohne Ziehen bedienbar sein, etwa über Klicks oder Buttons. Beispiele sind sortierbare Listen, Schieberegler oder Kanban-Boards. Viele Menschen mit motorischen Einschränkungen können keine präzisen Ziehbewegungen ausführen.
2.5.8 Zielgröße (Minimum), AA
Klickflächen müssen mindestens 24 × 24 CSS-Pixel groß sein oder ausreichend Abstand zu anderen Klickflächen haben. Das hilft allen, die ein Zittern haben, mit dem Finger tippen oder eine ungenaue Maus nutzen.
3.2.6 Konsistente Hilfe, A
Bieten Sie Hilfe an, etwa Kontaktdaten, einen Chat oder eine FAQ-Seite, muss sie auf allen Seiten an der gleichen relativen Stelle zu finden sein.
3.3.7 Redundante Eingaben, A
Informationen, die Nutzerinnen und Nutzer in einem Prozess bereits eingegeben haben, dürfen nicht erneut abgefragt werden. Sie müssen automatisch ausgefüllt oder zur Auswahl angeboten werden. Klassisches Beispiel: Die Lieferadresse soll als Rechnungsadresse übernommen werden können.
3.3.8 Barrierefreie Authentifizierung (Minimum), AA
Ein Login darf keinen kognitiven Funktionstest voraussetzen, etwa ein Passwort aus dem Gedächtnis eintippen, einen Code abtippen oder eine Rechenaufgabe lösen, ohne dass es eine Alternative oder Hilfe gibt. Erlaubt sind unter anderem Passwort-Manager, Copy and Paste, Magic Links oder Passkeys. Wichtig: Blockieren Sie das Einfügen in Passwortfelder nicht.
Die neuen Kriterien auf Stufe AAA
Diese drei Kriterien gehen darüber hinaus und sind in der Regel nicht verpflichtend:
- 2.4.12 Fokus nicht verdeckt (Erweitert): Der Fokus darf auch nicht teilweise verdeckt sein.
- 2.4.13 Fokus-Darstellung: Der Fokusindikator muss eine Mindestgröße und einen Mindestkontrast haben.
- 3.3.9 Barrierefreie Authentifizierung (Erweitert): Auch Objekterkennung, etwa „Klicken Sie alle Bilder mit Ampeln an“, ist nicht mehr erlaubt.
Gerade die Fokus-Darstellung lohnt sich trotzdem: Ein gut sichtbarer Fokus hilft allen, die mit der Tastatur arbeiten.
Was weggefallen ist
Das Kriterium 4.1.1 Syntaxanalyse (Parsing) ist in der WCAG 2.2 entfallen. Moderne Browser und Hilfstechnologien gleichen fehlerhaftes HTML inzwischen so zuverlässig aus, dass das Kriterium nicht mehr nötig ist. Valides HTML bleibt trotzdem gute Praxis.
So gehen Sie vor
- Prüfen: Testen Sie die zentralen Abläufe Ihres Produkts gezielt gegen die neuen Kriterien, besonders Login, Formulare und mehrstufige Prozesse wie den Checkout.
- Design-System anpassen: Zielgrößen, Fokus-Stile und Hilfe-Elemente lassen sich am effizientesten zentral in Komponenten lösen.
- Akzeptanzkriterien ergänzen: Nehmen Sie die neuen Kriterien in Ihre Definition of Done auf.
Sie möchten wissen, wie Ihr Produkt bei WCAG 2.2 abschneidet? Im WCAG- und BFSG-Audit prüfe ich auf Wunsch zusätzlich alle neuen Kriterien.